Wir führen für Sie einen Blower-Door-Test durch.
Im a-Wert MessSystem prüfen wir durch Einzelmessungen die Fugendichtigkeit von Fenstern oder Anschlussfugen.
- BlowerDoor Messung nach DIN EN 13829
- BlowerDoor Messung nach DIN 4108 und Energieeinsparverordnung
Unser Angebot:
BlowerDoor – Messung: 499,- € (im Umkreis von 20km um Mühlhausen)
Für Kunden der WBT: 299,- €
Zertifikat BlowerDoor Messung in Wohngebäuden nach DIN EN 13829
Die BlowerDoor Messung
Anhaltend hohe Energiepreise unterstreichen die Notwendigkeit des energieeffizienten Bauens und Sanierens. Auch die Gesetzgebung fordert im Rahmen umweltpolitischer Maßnahmen die Luftdichtheit der Gebäudehülle für jede neu erstellte Immobilie, denn diese ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden. Die BlowerDoor Messung, mit der ein Gebäude auf Luftdichtheit überprüft wird, kann zudem vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die entstehen, wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion eindringt.
Auch erhöht sich der Wohnkomfort deutlich, denn Zugluft und Kaltluftseen sind in einem luftdichten Gebäude passé. Bei der Sanierung von Altbauten kann durch die geplante und normgerechte luftdichte Ebene vielfach ein moderner Niedrigenergiestandard oder sogar Passivhausstandard erreicht werden.
Die Mär vom atmenden Haus
Der Glaube, ein Gebäude müsse Ritzen und Fugen haben, um „natürlich zu atmen“, ist falsch. Ein solcher Luftwechsel erfolgt unkontrolliert, es gelangt zu viel oder zu wenig Frischluft ins Gebäudeinnere; Schadstoffe und Staub aus der Dämmung mischen sich zudem in die Raumluft. Die Lüftung eines Gebäudes sollte daher über das mehrmalige Öffnen der Fenster oder aber durch eine Lüftungsanlage erfolgen.
Von einem luftdichten Gebäude spricht man, wenn die Luft im Gebäude unter Prüfbedingungen nicht häufiger als drei Mal pro Stunde ausgetauscht wird. Wird eine Lüftungsanlage im Haus installiert, darf der Luftwechsel gemäß Energieeinsparverordnung bei Prüfdruck max. 1,5 Mal pro Stunde betragen. „Luftdicht“ bedeutet dabei nicht das totale luftdichte Verschließen, sondern meint die Vermeidung ungewollter Leckagen in der Gebäudehülle. Denn: Warmluft strömt durch Fugen nach außen – das kostet Energie. Gleichzeitig transportiert die warme Luft Feuchtigkeit, die sich in der Außenwand des Gebäudes abkühlt und kondensiert; das entstehende Tauwasser kann zu schwerwiegenden Bauschäden führen. Dringt Außenluft durch Fugen ins Gebäude innere, werden zudem Allergene aus der Dämmung und Staubpartikel in das Haus transportiert; gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Folge sein.
Typische Leckagen in einem Gebäude
Konstruktionsbedingte Leckagen bzw. Undichtheiten treten oft an Anschlüssen und Durchdringungen auf. Hier sollte die Luftdichtheitsschicht insbesondere detailliert geplant werden, um spätere kostenintensive Nachbesserungen zu vermeiden.